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Samstag, 19. Mai 2012
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Auch beim Umzug bleibt der Hausrat versichert
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Die Hausrat versicherung bleibt beim Umzug in die neue Wohnung bestehen. Der Wohnungswechsel berechtigt nicht zur Kündigung der Versicherung, es sei denn, die Versicherungsprämie wird durch den Umzug teurer. Dies ist z.B. gegeben, wenn die neue Wohnung in einer anderen Tarifzone liegt, dann kann innerhalb eines Monats der bestehende Vertrag gekündigt werden.

Der Umzug muss der Versicherung vorab schriftlich mitgeteilt werden. Bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn besteht dann Versicherungsschutz für beide Wohnungen. Neben der Adresse wird die Versicherung auch Angaben über die Wohnfläche der neuen Wohnung verlangen. Möglicherweise muss die Prämie angepasst werden.

Schäden, die beim Umzug entstanden sind, übernimmt die Hausratversicherung allerdings nicht. In diesem Fall haftet das Umzugsunternehmen.

 
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