| Bei Kündigung beachten: Der Samstag ist ein Werktag |
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Für einen Fristbeginn sowie ein Fristende ist demnach jeweils der Samstag unbedingt mit einzurechnen. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, haben Vermieter wie Mieter somit auch nur bis zu diesem Samstag Zeit. Beispiel 1: Der 1. September fällt im Jahr 2007 auf einen Samstag. Er zählt als erster Werktag. Gekündigt werden kann demnach bis Dienstag, den 4. September.2007. Beispiel 2: Der 1. März 2007 ist ein Donnerstag. Die Kündigung muss also bis Samstag, den 3. März zugegangen sein. |
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