| Eigenbedarf kann nur für Wohnzwecke geltend gemacht werden |
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Ein Vermieter darf eine Wohnung nur dann mit dem Hinweis auf Eigenbedarf kündigen, wenn sie anschließend weiter als Wohnraum dient. In dem Fall wies das Amtsgericht Hamburg die Räumungsklage einer Vermieterin ab. Die Frau wollte ihre kieferorthopädische Praxis in dem Haus erweitern und kündigte einer Mieterin mit dem Verweis aus Eigenbedarf. Eigenbesarf könne aber nur für Wohnzwecke geltend gemacht werden. Die Wohnung galt daher als nicht gekündigt, die Mieterin durfte bleiben - AG Hamburg, Az.: 46 c 109/06. Weitere Mietrechtsurteile von A wie Abrechnung der Wasserkosten bis Z wie zugige Holzfenster finden Sie unter Wichtige Gerichtsentscheidungen zu Fragen des Mietrechts! |
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