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§ 573 BGB regelt, wann ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen darf, wenn er den Wohnraum für sich, Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts benötigt.
Doch welche Verwandschaftsgrade zählen die Gerichte noch zu den Familienangehörigen und was verstehen sie unter "Angehörige des Haushalts"?
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Wie weit geht die Pflicht zur Anbietung einer Vergleichswohnung im Falle einer Eigenbedarfskündigung, wenn nach Ablauf der Kündigungsfrist eine andere Wohnung frei wird? Der Anlass zu diesem Streit der 2002 vor dem BGH entschieden werden musste war der Umstand, dass in dem Haus, in dem der gekündigte Mieter ausziehen sollte, eine andere vergleichbare Wohnung frei wurde. Die hätte der Mieter gerne gehabt. Doch diese Wohnung wurde erst frei, als die Kündigungsfrist des Mieters bereits abgelaufen war.
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Umwandlung bedeutet: Aus Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus werden Eigentumswohnungen. Von einem möglichen Verkauf an einen Dritten bleibt der Bestand des Mietvertrages unberührt (Kauf bricht nicht Miete, § 566 BGB). Der Käufer kann auch nicht etwa die Miete neu festsetzen.
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Eine Hamburger Vermieterin kündigte ihren Mietern den Mietvertrag wegen Eigenbedarf. Ihre Tochter samt Familie sollte in die Wohnung einziehen. Doch die Mieter zogen nicht freiwillig aus, die Vermieterin musste Räumungsklage erheben. Während des Räumungsstreits wurde eine andere Wohnung im Mietshaus der Eigentümerin frei, die den Mietern auch angeboten wurde. Die stellten sich jedoch auf den Standpunkt, dass die Tochter samt Familie doch dort einziehen könnte.
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