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Samstag, 19. Mai 2012
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Ein Klavier in der Wohnung ist erlaubt
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Das Aufstellen und Nutzen eines Klavieres in der Mietwohnung ist prinzipiell erlaubt. Das Musizieren gehört zu den Gebrauchsrechten von Mietern und sofern die Statik des Gebäudes dem nicht entgegen steht, ist davon auch ein Klavier nicht ausgenommen.

Das teilt der Mieterbund unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt mit. Das Gericht gab einem Musiklehrer recht, sein Klavier in der Wohnung aufzustellen. Der Vermieter argumentierte, der Mann benötigte das Klavier zu Hause nicht, er könne den Unterricht außerhalb der Wohnung vorbereiten. Dem folgten die Richter nicht.

 
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