Startseite arrow Mieterhöhung arrow Ein einfacher Mietspiegel reicht aus!  
Samstag, 19. Mai 2012
Frontpage Slideshow (version 2.0.0) - Copyright © 2006-2008 by JoomlaWorks
Ein einfacher Mietspiegel reicht aus!
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 

Eine Mieterhöhung kann mit einem sogenannten einfachen Mietspiegel begründet werden - sogar dann, wenn dieser aus einer vergleichbaren Nachbargemeinde stammt.

Der BGH gab damit einem Vermieter recht, der für eine Mieterhöhung in Backnang bei Stuttgart den Mietspiegel der Nachbargemeinde Schorndorf herangezogen hatte, da diese von Lage, Größe und Infrastruktur eine mit Backnang vergleichbare Gemeinde sei.

So verfügten beide Kommunen jeweils über einen S-Bahn-Anschluss und seien von Stuttgart ungefähr gleich weit entfernt. "Die Bezugnahme auf den Mietspiegel der Nachbarstad Schorndorf war ausreichend", betonte der Bundesgerichtshof. Für die Stadt Backnang gab es bislang keinen Mietspiegel, das Mietniveau ist indes vergleichbar.

Der einfache Mietspiegel war vom örtlichen Mieterverein, dem Hauseigentümerverein und dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden - also nicht nach wissenschaftlichen, statistischen Grundsätzen wie ein von einem Sachverständigen erstellter qulifizierter Mietspiegel. Der BGH betonte zugleich, dass auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels im Jahr 2001 ein einfacher Mietspiegel in Prozessen um eine Mieterhöhung als Quelle für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden dürfe.

 
< zurück   weiter >
Suchen
Partnerseiten
Wohnungseigentumsrecht
Hauptmenü
Startseite
Betriebskosten
Eigenbedarf
Hausordnung
Kaution
Kündigung
Mieterhöhung
Mietminderung
Schönheitsreparaturen
Wohnungsmängel
Sonstiges
Urteile
Definitionen
Betriebskosten
Fahrstuhlkosten
Gartenpflege
Gebäudereinigung
Öffentliche Lasten
Wasserversorgung
Versicherung
Sonstige Kosten
Tipp: Von A wie Abrechnung bis Z wie zugige Holzfenster - hier finden Sie wichtige Mietrechtsurteile in alphabetischer Reihenfolge!
Tipp: Höhe, Fälligkeit und Anlage der Kaution. Was darf der Vermieter und was ist Ihr gutes Recht?
Tipp: Die Eigentumswohnung als zusätzliche Rente - Was ist zu beachten? Miete und Rendite - mit Immobilien Geld verdienen?
Immobilie suchen, Wohnung, Haus mieten bei ImmobilienScout24
 
Thema Betriebskosten

Zu niedrig angesetzte Betriebskosten, muß der Mieter die hohen Nachzahlungen zahlen?

Muss ich überhaupt Betriebskosten zahlen? In meinem Mietvertrag kann ich keine Vereinbarung finden.

Quadratmeter, Verbrauch oder Personen, welchen Umlageschlüssel muss der Vermieter bei der Abrechnung wählen?