| Ein einfacher Mietspiegel reicht aus! |
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Eine Mieterhöhung kann mit einem sogenannten einfachen Mietspiegel begründet werden - sogar dann, wenn dieser aus einer vergleichbaren Nachbargemeinde stammt. Der BGH gab damit einem Vermieter recht, der für eine Mieterhöhung in Backnang bei Stuttgart den Mietspiegel der Nachbargemeinde Schorndorf herangezogen hatte, da diese von Lage, Größe und Infrastruktur eine mit Backnang vergleichbare Gemeinde sei. So verfügten beide Kommunen jeweils über einen S-Bahn-Anschluss und seien von Stuttgart ungefähr gleich weit entfernt. "Die Bezugnahme auf den Mietspiegel der Nachbarstad Schorndorf war ausreichend", betonte der Bundesgerichtshof. Für die Stadt Backnang gab es bislang keinen Mietspiegel, das Mietniveau ist indes vergleichbar. Der einfache Mietspiegel war vom örtlichen Mieterverein, dem Hauseigentümerverein und dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden - also nicht nach wissenschaftlichen, statistischen Grundsätzen wie ein von einem Sachverständigen erstellter qulifizierter Mietspiegel. Der BGH betonte zugleich, dass auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels im Jahr 2001 ein einfacher Mietspiegel in Prozessen um eine Mieterhöhung als Quelle für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden dürfe. |
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