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Samstag, 19. Mai 2012
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Ohne Vorabzahlung der Kaution keine Wohnungschlüssel - was tun?
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Nicht selten ist Vermietern § 551 Absatz 2 BGB unbekannt, nach denen der Mieter berechtigt ist, die Mietkaution in drei gleichen Teilen zu bezahlen oder sie setzen sich über diese Bestimmung einfach hinweg und verlangen die Zahlung der gesamten Mietkaution vor Einzug in die neue Wohnung, ansonsten werden die Wohnungsschlüssel einbehalten. Was kann der Mieter - außer er will sich nicht fügen - in solchen Fällen tun?

Hilft alles Reden nicht, sollte der Mieter dem Vermieter ein Einschreiben per Rückschein übersenden. In diesem sollte er den Vermieter auffordern, die Wohnung und die Schlüssel bis spätestens zum Mietvertragsbeginn Zug um Zug gegen Zahlung der ersten Kautionsrate zu übergeben.

Stellt sich der Vermieter immer noch quer und die Wohnungsübergabe erfolgt nicht fristgemäß, bleibt dem Mieter oft nur der Gang zum Rechtsanwalt oder zum Mieterbund. Denn der Vermieter ist bei nachgewiesener Übergabeverweigerung in Leistungsverzug (Leistungsstörung ), sodass der Mieter den hierdurch entstehenden Verzugsschaden, wie z.B. Rechtsanwalts- und ggf. angemessene Hotelkosten, erforderlichenfalls auch vor Gericht geltend machen kann.

§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. 2Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

 

 
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