| Ohne Vorabzahlung der Kaution keine Wohnungschlüssel - was tun? |
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Nicht selten ist Vermietern § 551 Absatz 2 BGB unbekannt, nach denen der Mieter berechtigt ist, die Mietkaution in drei gleichen Teilen zu bezahlen oder sie setzen sich über diese Bestimmung einfach hinweg und verlangen die Zahlung der gesamten Mietkaution vor Einzug in die neue Wohnung, ansonsten werden die Wohnungsschlüssel einbehalten. Was kann der Mieter - außer er will sich nicht fügen - in solchen Fällen tun? Hilft alles Reden nicht, sollte der Mieter dem Vermieter ein Einschreiben per Rückschein übersenden. In diesem sollte er den Vermieter auffordern, die Wohnung und die Schlüssel bis spätestens zum Mietvertragsbeginn Zug um Zug gegen Zahlung der ersten Kautionsrate zu übergeben.
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