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Übergabeprotokoll, Vermieter trägt Risiko von unentdeckten Schäden |
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Begutachtet ein Vermieter beim Auszug seines Mieters die Wohnung und unterschreibt danach das Protokoll, in dem er keine Mängel festhält, so kann er sich daher nicht später auf Mängel berufen - so ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim. In einem von der Quelle Bausparkasse veröffentlichten Fall hatte der Vermieter nachträglich einen Teil der Mietkaution mit der Begründung einbehalten, die vom Mieter verursachten Schäden wären für ihn zum Zeitpunkt der Wohnungsabnahme nicht sichtbar gewesen. Dem entsprach das Gericht jedoch nicht. Sinn eines Übergabeprotokolls ist es ja gerade, den Zustand der Wohnung beweissicher festzuhalten (AG Pforzheim, Az. 6 C 105/04). Bereits in einem vorangegangenen Urteil entschied das Landgericht Braunschweig, dass dies auch für Schäden gilt, die der Vermieter bei der Besichtigung der Wohnung gar nicht sofort erkennen konnte (LG Braunschweig, Az. 6 S 175/94).
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