|
Kosten dürfen nicht doppelt abgerechnet werden! |
Wird in einer Mietwohnung ein "wohnungsbezogener Kaltwasserzähler"
eingebaut, dann kann dies eine Erhöhung des Mietwerts darstellen.
Schließlich ist dadurch eine bessere Abrechnung des Verbrauchs möglich.
So dachte es sich ein findiger Vermieter, als er nach dem Einbau mehr
Miete verlangte. Das Gericht sah das anders. Er hatte die Geräte
lediglich geleast und die Leasing-Kosten bereits im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung umgelegt. Zweimal für diesselbe Sache kassieren
sei nicht angemessen, meinte das AG Berlin, Az.: 6 C 103/06.
|