Startseite arrow Urteile arrow Kosten dürfen nicht doppelt abgerechnet werden!  
Samstag, 19. Mai 2012
Frontpage Slideshow (version 2.0.0) - Copyright © 2006-2008 by JoomlaWorks
Kosten dürfen nicht doppelt abgerechnet werden!
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 
Wird in einer Mietwohnung ein "wohnungsbezogener Kaltwasserzähler" eingebaut, dann kann dies eine Erhöhung des Mietwerts darstellen. Schließlich ist dadurch eine bessere Abrechnung des Verbrauchs möglich. So dachte es sich ein findiger Vermieter, als er nach dem Einbau mehr Miete verlangte. Das Gericht sah das anders. Er hatte die Geräte lediglich geleast und die Leasing-Kosten bereits im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Zweimal für diesselbe Sache kassieren sei nicht angemessen, meinte das AG Berlin, Az.: 6 C 103/06.
 
< zurück   weiter >
Suchen
Partnerseiten
Wohnungseigentumsrecht
Hauptmenü
Startseite
Betriebskosten
Eigenbedarf
Hausordnung
Kaution
Kündigung
Mieterhöhung
Mietminderung
Schönheitsreparaturen
Wohnungsmängel
Sonstiges
Urteile
Definitionen
Betriebskosten
Fahrstuhlkosten
Gartenpflege
Gebäudereinigung
Öffentliche Lasten
Wasserversorgung
Versicherung
Sonstige Kosten
Tipp: Von A wie Abrechnung bis Z wie zugige Holzfenster - hier finden Sie wichtige Mietrechtsurteile in alphabetischer Reihenfolge!
Tipp: Höhe, Fälligkeit und Anlage der Kaution. Was darf der Vermieter und was ist Ihr gutes Recht?
Tipp: Die Eigentumswohnung als zusätzliche Rente - Was ist zu beachten? Miete und Rendite - mit Immobilien Geld verdienen?
Immobilie suchen, Wohnung, Haus mieten bei ImmobilienScout24
 
Thema Betriebskosten

Zu niedrig angesetzte Betriebskosten, muß der Mieter die hohen Nachzahlungen zahlen?

Muss ich überhaupt Betriebskosten zahlen? In meinem Mietvertrag kann ich keine Vereinbarung finden.

Quadratmeter, Verbrauch oder Personen, welchen Umlageschlüssel muss der Vermieter bei der Abrechnung wählen?