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Rohre reinigen ist Vermietersache |
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Die Kosten der Rohrreinigung dürfen nicht als Betriebskosten umgelegt
werden. Mieter müssen selbst dann nicht zahlen, wenn der Mietvertrag
eine finanzielle Beteiligung aller Mieter für den Fall vorsieht, dass
der Hauptstrang der Abwasserleitung verstopft ist. Eine solche Klausel
ist unwirksam. In der Pflicht ist der Mieter, wenn er den
verstopften Abfluss schuldhaft selbst verursacht hat, indem er
beispielweseise Windeln oder Katzenstreu über die Toileltte entsorgt
hat. Diesen Vorwurf muss der Vermieter allerdings beweisen.
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