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Samstag, 19. Mai 2012
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Vergleichsmiete
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Die Vergleichsmiete ist die übliche (Kalt)Miete, die in der Gemeinde/Stadt für die Vermietung von Wohnraum vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart oder geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB). Betriebskosten bleiben dabei außer Betracht.

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