| Vermieter Pleite - Kaution verloren? |
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Zu Recht verärgert war ein Mieter, nachdem er feststellte, dass seine Kaution in Höhe von 480,00 Euro von seinem Vermieter nicht wie vorgesehen auf einem separaten Konto angelegt war. Nach der Pleite des Vermieters schien das Geld unwiederbringlich verloren. Kurzerhand zog er den Betrag von der nächsten Mietzahlung ab und teilte dem eingesetzten Zwangsverwalter mit, dass er das Geld solange einbehalten werde, bis der Verwalter für ihn seine Kaution auf einem separaten Konto angelegt habe. Der jedoch weigerte sich und der Fall musste vor dem Bundesgerichthof geklärt werden. Und der entschied, dass die Pflicht zur Anlage eines Kautionskontos vom insolventen Vermieter auf den Zwangsverwalter übergegangen sei, er muss die Kaution in Höhe von 480,00 Euro auf einem Treuhandkonto anlegen. Dass dadurch der Mieter in einem Insolvenzverfahren besser wegkomme als die übrigen Gläubiger des Vermieters, sei gerechtfertigt und vom Gesetzgeber gewollt (BGH, VIII ZR 336/08). Für einen bereits ausgezogenen Mieter sieht es jedoch schlecht aus. Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter, wie es § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter gegen diese zu Gunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, dann ist der dem Mieter zustehende Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung (BGH, IX ZR 132/06). Wenn sie als Mieter auf der sicheren Seite sein wollen, können sie vor Zahlung der Kaution vom Vermieter den Nachweis eines insolvenzfesten Kontos für ihre Kaution verlangen. Weitere Mietrechtsurteile von A wie Abrechnung der Wasserkosten bis Z wie zugige Holzfenster finden Sie unter Wichtige Gerichtsentscheidungen zu Fragen des Mietrechts! |
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