| Ist die Betriebskostenabrechnung formell und inhaltlich richtig? |
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Ist die Nebenkostenabrechnung formal und inhaltlich richtig? Eine wilde Zusammenstellung der Ausgaben mit Rechensprüngen, die kein Mieter nachvollziehen kann, zieht den Ärger an und muss vom Mieter nicht akzeptiert werden. Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, wenn sie folgende Mindestangaben enthält:
Neben der formellen Richtigkeit der Abrechnung spielt noch die materielle (inhaltliche) Richtigkeit eine wichtige Rolle. Doch was sind materielle oder auch inhaltliche Fehler?
Die Abgrenzung zwischen formellem und materiellem Fehler ist oft nicht einfach, ein Behelf sind die folgenden Fragestellungen:
Achtung! Die Unterscheidung zwischen materiellen (inhaltlichen) Fehlern und formellen Fehlern ist für Mieter und Vermieter von enormer Wichtigkeit. Erfüllt eine materiell fehlerhafte Abrechnung nicht die formalen Voraussetzungen, gilt sie erst gar nicht als eine Betriebskostenabrechnung im gesetzlichen Sinne (§ 259 BGB), sie ist somit unwirksam. Eine formell falsche Abrechnung lässt sich nicht nachbessern, sondern nur neu erstellen. |
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