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Samstag, 19. Mai 2012
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Ist die Betriebskostenabrechnung formell und inhaltlich richtig?
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Ist die Nebenkostenabrechnung formal und inhaltlich richtig?

Eine wilde Zusammenstellung der Ausgaben mit Rechensprüngen, die kein Mieter nachvollziehen kann, zieht den Ärger an und muss vom Mieter nicht akzeptiert werden.

Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, wenn sie folgende Mindestangaben enthält:

  • Adressat der Abrechnung
  • Abrechnungsobjekt
  • Abrechnungszeitraum
  • Zusammenstellung der Gesamtkosten
  • Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Umlageschlüssel
  • Berechnung des Mieteranteils an den einzelnen Kosten
  • Abzug der Vorauszahlungen des Mieters
  • Gedankliche und rechnerische Nachvollziehbarkeit auch für juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulte Menschen, d.h. sie hat dem durchschnittlichen Verständnisvermögen eines Mieters zu entsprechen. Die Betonung liegt hierbei auf durchschnittlich. Ein Vermieter kann erwarten, dass sein Mieter die Grundrechenarten oder den Dreisatz beherrscht.

Neben der formellen Richtigkeit der Abrechnung spielt noch die materielle (inhaltliche) Richtigkeit eine wichtige Rolle. Doch was sind materielle oder auch inhaltliche Fehler?

Materielle Fehler sind Unrichtigkeiten in der Betriebskostenabrechnung, hierzu zählen:

  • Ansatz von Positionen die nicht auf den Mieter umgelegt werden können (z.B. Nutzerwechselgebühren für die Ablesung der Erfassungsgeräte beim Auszug des Mieters oder Teile des Hausmeisterlohnes, wenn neben dem Rasen mähen auch kleinere Reparaturen in der Anlage durchgeführt werden oder Reparaturkostenanteile in den Vollwartungsverträgen der Aufzugsanlagen)
  • Falsche Umlagemaßstäbe
  • Rechenfehler

Die Abgrenzung zwischen formellem und materiellem Fehler ist oft nicht einfach, ein Behelf sind die folgenden Fragestellungen:
  • das verstehe ich nicht – formeller Fehler
  • das ist falsch – materieller Fehler

Achtung! Die Unterscheidung zwischen materiellen (inhaltlichen) Fehlern und formellen Fehlern ist für Mieter und Vermieter von enormer Wichtigkeit. Erfüllt eine materiell fehlerhafte Abrechnung nicht die formalen Voraussetzungen, gilt sie erst gar nicht als eine Betriebskostenabrechnung im gesetzlichen Sinne (§ 259 BGB), sie ist somit unwirksam. Eine formell falsche Abrechnung lässt sich nicht nachbessern, sondern nur neu erstellen.
 
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