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Samstag, 19. Mai 2012
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Der Vermieter muss Kostensteigerungen nicht erläutern
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Die Betriesbkostenabrechnung liegt vor und wurde an die Mieter verschickt. Es passiert dann nicht selten, dass die Mieter ihre Zahlung auf eine Betriebskostennachforderung mit dem Hinweis, der Vermieter möge zunächst einmal ausführlich erläutern, wieso einzelne Betriebskosten teurer geworden sind, verweigern. Ist der Vermieter hierzu verpflichtet?

Nein, nach einer Entscheidung zu preisfreiem Wohnraum (BGH, VIII ZR 261/07) hat der BGH nun auch für preisgebundenen Wohnraum (BGH, VIII ZR 137/09) festgehalten, dass der Vermieter zur Erläuterung der Ursache von Kostensteigerungen nicht verpflichtet ist. Dazu passt ein weiteres Urteil des BGH wonach der Vermieter Verbrauchswerte der Heizung und daraus folgende Kosten nur insgesamt angeben muss (BGH, VIII ZR 137/09). Will der Mieter darüberhinaus Klarheit, muss er sich diese durch Einsicht in die Belege verschaffen.

 
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