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Wem gehört das Betriebskostenguthaben? |
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Wem muss der Vermieter ein Betriebskostenguthaben erstatten, wenn die
Miete nicht vom Mieter, sondern von einer anderen Person auf das Konto
gezahlt wird?
Mietvertragspartner und damit Zahlungsempfänger ist immer die Person,
die den Vertrag unterschrieben hat. Ob es der Student ist, dessen Miete
von den Eltern monatlich überwiesen wird oder das Sozialamt, dass die
Mietzahlungen für den zahlungsschwachen Mieter übernimmt. Das Guthaben
muss immer an die Person ausgezahlt werden, die den Mietvertrag
unterschrieben hat. Diese Person ist auch der richtige Adressat, wenn es
sich um eine Betriebskostennachzahlung handelt. Wer den Vertrag
unterschrieben hat, den treffen auch alle Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag.
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