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Samstag, 19. Mai 2012
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Wem gehört das Betriebskostenguthaben?
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Wem muss der Vermieter ein Betriebskostenguthaben erstatten, wenn die Miete nicht vom Mieter, sondern von einer anderen Person auf das Konto gezahlt wird? Mietvertragspartner und damit Zahlungsempfänger ist immer die Person, die den Vertrag unterschrieben hat. Ob es der Student ist, dessen Miete von den Eltern monatlich überwiesen wird oder das Sozialamt, dass die Mietzahlungen für den zahlungsschwachen Mieter übernimmt. Das Guthaben muss immer an die Person ausgezahlt werden, die den Mietvertrag unterschrieben hat. Diese Person ist auch der richtige Adressat, wenn es sich um eine Betriebskostennachzahlung handelt. Wer den Vertrag unterschrieben hat, den treffen auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
 
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