| Abrechnung nach "Miteigentumsanteilen" - was ist das? |
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Eigentumswohnung: Welche Umlageschlüssel können gewählt werden? Nach alter Rechtslage konnte der Vermieter, wenn kein Umlageschlüssel vereinbart war, die Nebenkosten seiner vermieteten Eigentumswohnung nach den in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegten Wohnungseigentumsanteilen verteilen. Seit dem 01.09.2001 muss dieser Verteilungsschlüssel im Mietvertrag vereinbart sein. Wenn der Vermieter einer Eigentumswohnung also nicht vertraglich festgehalten hat, dass er die Betriebskosten nach den für die Gemeinschaft geltenden Anteilen - in der Regel Miteigentumsanteile - umlegen möchte, muss er zum Taschenrechner greifen und die Kosten nach Quadratmetern umlegen. Auch dann, wenn innerhalb der Eigentümergemeinschaft ganz anders abgerechnet wird. Übrigens, folgende Kosten darf der Vermieter einer Eigentumswohnung nicht weiterreichen: |
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