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Donnerstag, 23. Februar 2012
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Wer trägt die Kosten der Baumfällung?
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Ein Mieter hatte 1978 einen Mietvertrag geschlossen, der unter „Sonstige Vereinbarungen“ die Regelung enthielt „Der Mieter ist verpflichtet, den angelegten Zier- und Nutzgarten zu pflegen“. Im April 2004 wurde ein Nachtrag zu diesem Mietvertrag zwischen Mieter und neuem Eigentümer geschlossen, nachdem sich der Mieter bezüglich der Gartenpflege der Betriebskostenverordnung unterwarf.
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Der neu angelegte Garten gehört nicht in die Abrechnung
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Ein Berliner Vermieter war die Betontristesse in seinem Hinterhof leid und er bepflanzte den Hof kurzerhand. Verschnupft reagierten die Mieter, als sie die nächste Betriebskostenabrechnung in den Händen hielten. Der Eigentümer hatten die Ausgaben sowie einen Stundenlohn für seine Eigenarbeiten auf die Mieter abgewälzt. Die Richter hielten dies für "rechtswidrig". Ausgaben für die Gartenpflege dürften zwar weitergegeben werden, dies gelte jedoch nicht für die Schaffung einer Gartenanlage (LG Berlin, 64 S 366/98).
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Der Ziergarten in der Nebenkostenabrechnung
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GartenanlageEin Mieter muss die Gartenpflege auch bezahlen, wenn er das Grün nicht nutzen darf.
Leistung gegen Leistung, so heißt das wichtigste Prinzip im Geschäftsleben. Wenn jemand keine Leistung erhält, muss er demzufolge auch nichts bezahlen. Wie aber sieht es bei einem Mieter aus, der laut Vertrag für die Gartenpflege anteilig mitbezahlen soll, obwohl er sich dort überhaupt nicht aufhalten darf?

 

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Tipp: Höhe, Fälligkeit und Anlage der Kaution. Was darf der Vermieter und was ist Ihr gutes Recht?
Tipp: Die Eigentumswohnung als zusätzliche Rente - Was ist zu beachten? Miete und Rendite - mit Immobilien Geld verdienen?
Thema Betriebskosten

Zu niedrig angesetzte Betriebskosten, muß der Mieter die hohen Nachzahlungen zahlen?

Muss ich überhaupt Betriebskosten zahlen? In meinem Mietvertrag kann ich keine Vereinbarung finden.

Quadratmeter, Verbrauch oder Personen, welchen Umlageschlüssel muss der Vermieter bei der Abrechnung wählen?