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Der neu angelegte Garten gehört nicht in die Abrechnung |
Ein Berliner Vermieter war die Betontristesse in seinem Hinterhof leid
und er bepflanzte den Hof kurzerhand. Verschnupft reagierten die Mieter,
als sie die nächste Betriebskostenabrechnung in den Händen hielten. Der
Eigentümer hatten die Ausgaben sowie einen Stundenlohn für seine
Eigenarbeiten auf die Mieter abgewälzt. Die Richter hielten dies für
"rechtswidrig". Ausgaben für die Gartenpflege dürften zwar weitergegeben
werden, dies gelte jedoch nicht für die Schaffung einer Gartenanlage
(LG Berlin, 64 S 366/98).
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