Startseite arrow Hausordnung arrow Darf ich wegen der "Sonntagsruhe" keine Fenster putzen?  
Samstag, 19. Mai 2012
Frontpage Slideshow (version 2.0.0) - Copyright © 2006-2008 by JoomlaWorks
Darf ich wegen der "Sonntagsruhe" keine Fenster putzen?
Benutzer Bewertung: / 2
SchlechtSehr Gut 

Ganz so schlimm ist es sicher nicht. In der heutigen Zeit mit ihrem 24/7 Angebot muten manche Bestimmung jedoch wie Relikte aus einer lang zurückliegenden Zeit an und schon so einige Mieter und Eigentümer waren überrascht, als Polizei oder Ordnungsamt an einem Sonntag um 16:00 Uhr vor der Tür standen, um das Fensterputzen oder den Neuanstrich des Gartenzauns zu untersagen. Sie hatten dann zum ersten mal Bekanntschaft mit der "Sonntagsruhe" gemacht, genauer gesagt mit dem Gesetz über Sonn- und Feiertage kurz FTG (Feiertagsgesetz), das in jedem Bundesland etwas anders geregelt ist.

Vergleichen wir zum Beispiel die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern. Im FTG Schleswig-Holsteins steht in § 3 Absatz 2 "Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten." Die Betonung liegt auf "öffentlich bemerkbare Handlungen", Stört sich ihr Nachbar also an ihrem sonntäglichen Neuanstrich des Gartenzauns, kann er die Polizei bzw. das Ordnungsamt bemühen. Der Norddeutsche hat jedoch Glück, § 4 Absatz 1 Satz 3 des FTG macht eine Ausnahme bei "nicht gewerbsmäßiger Betätigung in Haus und Garten." Ein weites Feld also.

Die Bayern sehen das etwas enger. In Art. 2 Absatz 1 ist vermerkt "An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist." Ausnahmen gibt es auch im bayerischen FTG, jedoch wesentlich enger ausgeführt, wie Absatz 3 Satz 4 zeigt. Hier ist nur von "leichteren Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihren Angehörigen vorgenommen werden" die Rede. Das geht also eher in Richtung Unkraut zupfen.

Die "Sonntagsruhe" hat primär auch nichts mit Lärmentwicklung zu tun obwohl der Lärm natürlich den Löwenanteil der Beschwerdefälle einnimmt. Es geht um Immissionen im weitesten Sinne, zum Beispiel Geräusche, Hitze, Kälte, Licht oder Gerüche. Apropos Gerüche, die sonntägliche Grillparty kann ihnen auch zum Verhängnis werden.

Wo kein Kläger, da kein Richter! Beschwert sich ihr Nachbar nicht über die Reinigung der Hofzufahrt, wird auch nichts passieren. Fühlt er sich jedoch durch den Lärm ihres neuen Hochdruckreinigers gestört, kann das Ordnungsamt ihnen die Reinigung der Zufahrt am Sonntag untersagen. Je nach Schwere der Störung kann es zu einem Bußgeld kommen und darüber können sie sich dann unter dem Stichwort "Ordnungswidrigkeitsverfahren" bei Wikipedia informieren. Wenn es sie interessiert, welchen geschichtlichen Ursprung die "Sonntagsruhe" hat, werden sie hier fündig. Wenn sie wissen wollen was denn so im FTG ihres Bundeslandes steht, schauen sie auf der Seite von © Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) nach.

 
< zurück   weiter >
Suchen
Partnerseiten
Wohnungseigentumsrecht
Hauptmenü
Startseite
Betriebskosten
Eigenbedarf
Hausordnung
Kaution
Kündigung
Mieterhöhung
Mietminderung
Schönheitsreparaturen
Wohnungsmängel
Sonstiges
Urteile
Definitionen
Betriebskosten
Fahrstuhlkosten
Gartenpflege
Gebäudereinigung
Öffentliche Lasten
Wasserversorgung
Versicherung
Sonstige Kosten
Tipp: Von A wie Abrechnung bis Z wie zugige Holzfenster - hier finden Sie wichtige Mietrechtsurteile in alphabetischer Reihenfolge!
Tipp: Höhe, Fälligkeit und Anlage der Kaution. Was darf der Vermieter und was ist Ihr gutes Recht?
Tipp: Die Eigentumswohnung als zusätzliche Rente - Was ist zu beachten? Miete und Rendite - mit Immobilien Geld verdienen?
Immobilie suchen, Wohnung, Haus mieten bei ImmobilienScout24
 
Thema Betriebskosten

Zu niedrig angesetzte Betriebskosten, muß der Mieter die hohen Nachzahlungen zahlen?

Muss ich überhaupt Betriebskosten zahlen? In meinem Mietvertrag kann ich keine Vereinbarung finden.

Quadratmeter, Verbrauch oder Personen, welchen Umlageschlüssel muss der Vermieter bei der Abrechnung wählen?