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Samstag, 19. Mai 2012
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NRW hat wieder Kündigungssperrfristen eingeführt
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In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung geben. Damit sollen Mieter bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geschützt werden.

Die am 24.1.2012 im Kabinett beschlossene „Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen" verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von 3 auf bis zu 8 Jahre. Eine entsprechende Vorgängerregelung war 2006 abgeschafft worden.

Für insgesamt 37 Kommunen in NRW gelten künftig verlängerte Kündigungssperrfristen:

8 Jahre

Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster

5 Jahre

Regierungsbezirk Arnsberg: Dortmund, Hattingen

Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe, Paderborn

Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich

Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen, Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen

Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern, Waltrop

In allen nicht von der neuen Verordnung erfassten Kommunen in Nordrhein-Westfalen gilt der allgemeine 3-jährige Kündigungsschutz.
 
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