| NRW hat wieder Kündigungssperrfristen eingeführt |
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In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung geben. Damit sollen Mieter bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geschützt werden. Die am 24.1.2012 im Kabinett beschlossene „Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen" verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von 3 auf bis zu 8 Jahre. Eine entsprechende Vorgängerregelung war 2006 abgeschafft worden. Für insgesamt 37 Kommunen in NRW gelten künftig verlängerte Kündigungssperrfristen: 8 Jahre Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster 5 Jahre Regierungsbezirk Arnsberg: Dortmund, Hattingen Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe, Paderborn Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen, Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern, Waltrop In allen nicht von der neuen Verordnung erfassten Kommunen in Nordrhein-Westfalen gilt der allgemeine 3-jährige Kündigungsschutz. |
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