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Samstag, 19. Mai 2012
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Prüfung der Elektroinstallation
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Die Prüfkosten der Elektroinstallationen eines Hauses können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, wenn diese Kosten unter sonstige Betriebskosten" (Nummer 17 der Betriebskostenverordnung) ausdrücklich vereinbart wurden (BGH, VIII ZR 123/06).
 
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