| Prüfung der Elektroinstallation |
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Die Prüfkosten der Elektroinstallationen eines Hauses können vom
Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, wenn diese Kosten unter
sonstige Betriebskosten" (Nummer 17 der
Betriebskostenverordnung) ausdrücklich vereinbart wurden (BGH, VIII ZR 123/06).
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