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Samstag, 19. Mai 2012
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Haustiere - Der Nachbarbalkon als Katzenklo
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Ein Ehepaar hielt im dritten Stock einer Mietwohnung zwei Katzen, die es mit schöner regelmäßig auch auf den Balkon des Nachbarn trieb. Da wäre wohl nicht weiter schlimm gewesen, wenn er nicht regelmäßig Kot aus den Blumenkästen und von den Bodenplatten hätte entfernen müssen. Irgendwann hatte der die Nase voll und klagte gegen die Halter.

Das Gericht gab ihm recht. Ständiges Entfernen tierischer Notdurft sei eine "nicht hinnehmbare Besitzstörung". Die Halter müssten dafür Sorge tragen, dass die Katzen nicht mehr auf den Balkon des Nachbarn springen, andernfalls drohe ein Ordnungsgeld (OLG Bonn, 8 S 142/09).

Weitere Mietrechtsurteile von A wie Abrechnung der Wasserkosten bis Z wie zugige Holzfenster finden Sie unter Wichtige Gerichtsentscheidungen zu Fragen des Mietrechts!

 
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