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Vermieter muss Abrechnungsunterlagen nicht vorsortieren |
Der Streit um die Nebenkosten beschäftigt deutsche Mietrichter so sehr
wie kaum ein anderes Thema um so mehr, als die Kosten für diese "zweite
Miete" in der Vergangenheit stark gestiegen sind. Häufig hegen Mieter
Zweifel daran, ob die Abrechnungen korrekt sind, und sie beantragen
Akteneinsicht. Das muss ihnen der Eigentümer oder Verwalter in aller
Regel auch gewähren.
In Berlin wurde aber darum gestritten, wie
sehr die Dokumente für einen Unkundigen aufbereitet sein müssen. Einer
Klägerin war auf ihren Antrag hin schlichtweg der betreffende
Jahresordner mit den Abrechnungen vorgelegt worden. Weitere
Informationen erhielt sie nicht, was sie wiederum als Verweigerung der
Einsichtnahme betrachtete. Das zuständige Gericht sah dies allerdings
nicht so. Die Vorlage der Akten sei rechtlich korrekt erfolgt. Wenn die
Mieterin Schwierigkeiten hatte, die richtigen Unterlagen zu finden,
hätte sie sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen müssen.
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