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Gasdichtigkeitsprüfungen - Wer trägt die Kosten? |
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Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gaszuleitungen stellen
Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
dar und sind damit umlagefähig entschied das Landgericht Hannover mit
Urteil vom 7. März 2007 (12 S 97/06). In seiner Begründung führt
das Landgericht u.a. aus, dass zu den als umlagefähig anerkannten Kosten
der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit für zentrale
Heizungsanlagen, Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten
notwendigerweise auch die Prüfung der Zuleitungen gehört. Die
Betriebssicherheit sei in hohem Maße von der Dichtigkeit der innerhalb
des Hauses bzw. der Wohnung zur Heizung führenden Gasleitung abhängig.
Dabei komme es nicht darauf an, ob mit der Gasdichtigkeitsprüfung
zugleich eine Verkehrssicherungspflicht erfüllt werde, ob diese Prüfung
auch eine Wartung darstelle und ob damit Instandhaltungs- und
Reparaturkosten vermieden werden.
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