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Geänderte Trinkwasserverordnung treibt die Betriebskosten in die Höhe |
Zum Schutz des Verbrauchers müssen ab Ende 2011 Großanlagen der Trinkwasserversorgung auf Legionellen überprüft werden. Hierzu zählen auch Installationen in größeren Wohngebäuden.
Untersuchungspflichtig
sind alle Anlage zur Trinkwassererwärmung deren
Speicher-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l oder
deren zentrale Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt
zwischen Großboiler und Wasserhahn ausgestattet sind. Also praktisch
jedes Mietshaus mit einer zentralen Warmwasserversorgung. Generell nicht
betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser.
Gem.
§ 14 Abs. 3 TrinkwV müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit oben
genannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung die Anlagen jährlich an
mehreren repräsentativen Probenentnahmenstellen auf Legionellen
untersuchen bzw. untersuchen lassen. Die Kosten sollen als
Betriebskosten gem. § 2 Nr. 2 oder 5 BetrKV auf die Mieter umgelegt
werden können. Je nach Hausgröße können hier schnell ein paar hundert
Euro zusammen kommen.
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