Startseite arrow Wasserversorgung arrow Geänderte Trinkwasserverordnung treibt die Betriebskosten in die Höhe  
Samstag, 19. Mai 2012
Frontpage Slideshow (version 2.0.0) - Copyright © 2006-2008 by JoomlaWorks
Geänderte Trinkwasserverordnung treibt die Betriebskosten in die Höhe
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 
Zum Schutz des Verbrauchers müssen ab Ende 2011 Großanlagen der Trinkwasserversorgung auf Legionellen überprüft werden. Hierzu zählen auch Installationen in größeren Wohngebäuden.

Untersuchungspflichtig sind alle Anlage zur Trinkwassererwärmung deren Speicher-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l oder deren zentrale Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Großboiler und Wasserhahn ausgestattet sind. Also praktisch jedes Mietshaus mit einer zentralen Warmwasserversorgung. Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser.

Gem. § 14 Abs. 3 TrinkwV müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit oben genannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung die Anlagen jährlich an mehreren repräsentativen Probenentnahmenstellen auf Legionellen untersuchen bzw. untersuchen lassen. Die Kosten sollen als Betriebskosten gem. § 2 Nr. 2 oder 5 BetrKV auf die Mieter umgelegt werden können. Je nach Hausgröße können hier schnell ein paar hundert Euro zusammen kommen.
 
< zurück   weiter >
Suchen
Partnerseiten
Wohnungseigentumsrecht
Hauptmenü
Startseite
Betriebskosten
Eigenbedarf
Hausordnung
Kaution
Kündigung
Mieterhöhung
Mietminderung
Schönheitsreparaturen
Wohnungsmängel
Sonstiges
Urteile
Definitionen
Betriebskosten
Fahrstuhlkosten
Gartenpflege
Gebäudereinigung
Öffentliche Lasten
Wasserversorgung
Versicherung
Sonstige Kosten
Tipp: Von A wie Abrechnung bis Z wie zugige Holzfenster - hier finden Sie wichtige Mietrechtsurteile in alphabetischer Reihenfolge!
Tipp: Höhe, Fälligkeit und Anlage der Kaution. Was darf der Vermieter und was ist Ihr gutes Recht?
Tipp: Die Eigentumswohnung als zusätzliche Rente - Was ist zu beachten? Miete und Rendite - mit Immobilien Geld verdienen?
Immobilie suchen, Wohnung, Haus mieten bei ImmobilienScout24
 
Thema Betriebskosten

Zu niedrig angesetzte Betriebskosten, muß der Mieter die hohen Nachzahlungen zahlen?

Muss ich überhaupt Betriebskosten zahlen? In meinem Mietvertrag kann ich keine Vereinbarung finden.

Quadratmeter, Verbrauch oder Personen, welchen Umlageschlüssel muss der Vermieter bei der Abrechnung wählen?